Um die KfW-Förderung zu erhalten: Einfamilienhäuser müssen nicht mehr nur energiesparend, sondern auch nachhaltig gebaut sein.
Mit Wolf zur KfW-Förderung
Heute möchte ich mich einem etwas trockenen, aber grundsätzlich so wichtigen Thema widmen: dem aktuellen KfW-Förderprogramm für nachhaltige Neubauten. Schließlich ist die Klärung der Finanzierung eures künftigen Bauprojekt essentiell auf dem Weg zum eigenen, modernen und zukunftsweisenden Zuhause.
Auf den ersten Blick scheinen die vielen Anforderungen – und davon gibt es wirklich eine ganze Menge – kompliziert und undurchsichtig zu sein. Aber: Unsere Fachberater sind bestens geschult, um verbindliche Aussagen treffen zu können, damit auch ihr in den Genuss der günstigen Zinskonditionen und Zuschüsse kommt, die doch eine große finanzielle Erleichterung darstellen können.
Was also verbirgt sich hinter dem förderfähigen „Effizienzhaus 40 NH“? Das erfahrt ihr hier.
Das Effizienzhaus 40 NH
Ein Rückblick: Die Förderprogramme der KfW wurden Anfang des vergangenen Jahres ganz plötzlich gestoppt, was viele Bauinteressierte natürlich stark verunsichert hatte. Einige warteten dann erst einmal ab, ob ein neues Programm aufgelegt werden würde und falls ja, zu welchen Konditionen. Um potentiellen Baufamilien auch in diesen ungewissen Zeiten – geprägt von Preissteigerungen und hoher Inflation – Planungssicherheit garantieren zu können, hatten wir den Wolf-KfW-Ersatzbonus ins Leben gerufen und unseren Bauherren die Summe in Höhe der KfW-Förderung (19.375 Euro) geschenkt.
Nun gibt es ein neues Förderprogramm und die Kriterien sind klar definiert: Unterstützung finden Baufamilien nur noch für sogenannte Effizienzhäuser 40 mit Nachhaltigkeitsklasse. Das heißt, um einen Kredit mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 18.750 Euro von der KfW zu erhalten, müssen Neubauten nicht mehr nur energiesparend, sondern auch nachhaltig gebaut sein. Nur so erhält das Haus das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG), was verpflichtend für die staatliche Förderung ist.
Das Zertifikat wird ausschließlich dann ausgestellt, wenn das Gebäude 17 vom Bund festgelegte Kriterien erfüllt. Vergeben wird es von zwei Anbietern: der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) und dem Bau-Institut für Ressourceneffizientes und Nachhaltiges Bauen (BIRN).
Bis zu 140.000 Euro zu tollen Konditionen
Mit dem „Effizienzhaus 40 NH“ steht Baufamilien ein Förderprogramm zur Verfügung, bei dem sie bis zu 140.000 Euro zu sehr günstigen Zinskonditionen beantragen können.
Was kompliziert klingt, ist in der Umsetzung mit Wolf ziemlich einfach, denn wir bauen nachhaltige Wohngebäude nicht erst seit es dafür Förderprogramme gibt.
Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Wohngesundheit waren schon immer unser Anliegen oder besser gesagt: Herzenssache. Deshalb haben wir längst die Voraussetzungen für das Qualitätssiegel geschaffen.
WICHTIG: Ein „Effizienzhaus 40 NH“ und somit die KfW-Förderung ist nur dann erreichbar, wenn ein Haus über das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) verfügt. Wolf ist entsprechend zertifiziert. Unsere Häuser erfüllen damit grundsätzlich schon diese Voraussetzung!
Und unsere Fachberater sind erstklassig geschult. Wenn ihr individuelle Fragen habt, hier findet ihr Beratung und Unterstützung in eurer Nähe.
Für die Gesundheit und die Umwelt
Wenn ihr euch für ein „Effizienzhaus 40 NH“ entscheidet, dann bringt das nicht nur finanzielle Vorteile mit sich. Die Einhaltung der geforderten Kriterien soll dazu beitragen, die Gebäudequalität gezielt zu verbessern und euch innerhalb des Hauses ein wohngesundes, lebenswertes Umfeld bereitzustellen. Ihr tut also euch und der Umwelt etwas Gutes.
QNG: Was steckt dahinter?
Für alle, die es genauer wissen möchten. Bitte sehr!
Das QNG ist ein staatliches Qualitätssiegel für Gebäude. Voraussetzung für die Vergabe ist, dass ein Neubau sogenannte „allgemeine“ und „besondere“ Anforderungen in den Bereichen Ökologie, Ökonomie, soziokulturelle Qualität sowie Planungs- und Bauprozess erfüllt. Grundsätzlich gilt es, diese Kriterien beim Neubau in Balance zu bringen. Das Haus muss bei den „allgemeinen“ Anforderungen nicht alle Kriterien zu 100 Prozent erfüllen, bei den „besonderen“ Anforderungen hingegen gibt es explizite Grenzen, die verpflichtend sind.
QNG: Was steckt dahinter?
Drei besondere und somit verpflichtende Kriterien:
1. Ressourceninanspruchnahme und Wirkungen auf die globale Umwelt
Schonung natürlicher Ressourcen und Begrenzung negativer Wirkungen auf die Umwelt. Im Lebenszyklus des Hauses dürfen die Treibhausgasemissionen maximal 28 kg CO2 pro Quadratmeter im Jahr betragen. Und der Primärenergiebedarf aus nicht erneuerbaren Energien darf maximal 96 kWh pro Quadratmeter im Jahr ausmachen.
2. Nachhaltige Beschaffung
Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards in den Lieferketten, Einhaltung von Menschenrechten, des Arbeits- und Umweltschutzes sowie Schonung natürlicher Ressourcen. Mindestens 50 Prozent der verbauten Hölzer, Holzprodukte und Holzwerkstoffe müssen nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen.
3. Risiken für Gesundheit und Umwelt
Ausschließen oder Begrenzen von schadstoffhaltigen Baumaterialien. Der Bauherr muss die bauausführenden Firmen vertraglich dazu verpflichten.
14 allgemeine Kriterien:
- Barrierefreiheit: Gewährleistung einer unabhängigen Lebensführung und der vollen Teilhabe in allen Lebensbereichen für Menschen mit Einschränkungen
- Erfüllung von Nutzeranforderungen: Sicherstellung einer hohen Nutzerzufriedenheit
- Thermischer Komfort: Schutz vor Hitze im Sommer
- Visueller Komfort: Versorgung mit Tages- und Kunstlicht sowie Sichtbeziehungen nach außen
- Schallschutz: Schutz vor Schall, Sicherung von Gesundheit, Leistungsfähigkeit, Privatheit und Vertraulichkeit
- Flächeninanspruchnahme: Reduzierung des Flächenverbrauchs, Vermeidung der Zersiedelung der Landschaft, Geringhaltung zusätzlicher Bodenversiegelung
- Trinkwasserbedarf in der Nutzungsphase: Schonung natürlicher Ressourcen
- Rückbau-und Recyclingfreundlichkeit: langlebiges und anpassbares Bauwerk
- Flexibilität und Anpassungsfähigkeit: Anpassbarkeit an sich ändernde Nutzerbedürfnisse und Nutzungsbedingungen, Vermiet- oder Vermarktbarkeit soll aufrecht erhalten werden
- Schaffung von Voraussetzungen für Bewirtschaftung: optimale Nutzung und Bewirtschaftung, etwa mithilfe eines Wartungs- und Instandhaltungsplans
- Flächeneffizienz: Bewertung der Qualität der Grundrisslösung, effiziente Nutzung bebauter Flächen
- Lebenszykluskosten: Wirtschaftlicher Umgang mit finanziellen Ressourcen
- Qualität der Projektvorbereitung: Ermittlung der Bedürfnisse von Bauherren und Nutzern
- Qualitätskontrolle der Bauausführung: Erreichen von Planungszielen und Feststellung der Mangelfreiheit des Gebäudes
Puh, ganz schön viel, was ihr beim Bau künftig beachten und nachweisen müsst, wenn ihr die Förderung in Anspruch nehmen wollt.
Gerade für Bauherren, die sich beispielsweise für ein Ausbauhaus entscheiden, sich also selbst um die Koordination aller Gewerke und die Absprachen mit den unterschiedlichsten ausführenden Firmen kümmern möchten, ist es sehr schwer bis unmöglich abzusichern, dass an allen Stellen lückenlos nachhaltig gearbeitet wurde. Hier ist zwingend eine Baubegleitung von einem Auditor notwendig, der letztendlich sicherstellt, dass alle erforderlichen Zertifizierungen vorhanden sind und alle Maßnahmen entsprechend ausgeführt und dokumentiert sind. Auch für diesen Fall haben wir eine Lösung parat; denn wir arbeiten mit erfahrenen Partnern zusammen, die wir euch gerne vermitteln.
Sprecht uns gerne an, wenn ihr Fragen habt. Natürlich auch zu allen anderen Themen rund um die Planung, den Hausbau oder die Finanzierung.
Wir freuen uns auf euch,
macht´s gut,
Bis bald,
euer Lupo